Haben Sie Ihren aktuellen Schutz schon einmal einer genauen Prüfung unterzogen? Nein? Dabei sind Sie es doch als Pilot gewohnt, Informationen einzuholen und diese dann zu beurteilen und auszuwerten. Holen Sie die Prüfung kostenlos nach. Mit dem Gutachten wissen Sie dann, was Sie zu tun haben. Sollte alles ok sein, haben Sie das zumindest „schwarz auf weiß“
Private Krankenversicherung (PKV)
Security Check
Optimaler Versicherungsschutz
für Piloten und Flugbegleiter
für jede Arbeitslage & Lebenslage
Private Krankenversicherung (PKV)
Security Check
Sie sind Pilot, Flugschüler oder Flugbegleiter und haben ein private
Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen? Dann ist der Skysurance Security Check für Ihre private Krankenversicherung als Pilot, Flugschüler oder Flugbegleiter genau das richtige Angebot für Sie.
Dieser Service bietet sich an, wenn Sie als Cockpit Crew oder Cabin Crew nicht sicher sind , ob Sie im optimalen Level Ihrer Krankenversicherung fliegen.
Bei unseren Security Checks fallen folgende Punkte am häufigsten auf:
- Zu hoher Risikozuschlag beim aktuellen Anbieter
- Das Krankentagegeld wurde nicht korrekt berechnet, was dazu führt das Sie zu viel zahlen oder das Sie zu wenig Leistung erhalten.
- Sind Sie im Ausland ansässig und wissen aktuell nicht in welchem Versicherungssystem Sie nach EU Verordnung versichert sein müssen?
- Wurden die Altersrückstellung bei einem Wechsel mit übertragen?
- Bei Familien bekommen wir oft die Frage gestellt, ob Baby eine Zahnversicherungen benötigen
- Sie als Pilot oder Flugbegleiter sind weltweit unterwegs, oft haben die Versicherungen unserer Mandanten Lücken in den Leistungen, wenn es um das Krankentagegeld geht. Das liegt daran das diese im Krankheitsfall im Ausland oft Hohe Zuschläge verlangen oder gar nicht leisten
- Darf Ihr PKV Versicherer ordentlich kündigen oder nicht (z.B. KTG Bereich)
Das sind die Punkte, die uns beim Erstellen des Gutachtens am häufigsten auffallen.
Sind die Beiträge stark gestiegen und Sie können aufgrund von Alterserscheinungen nicht mehr wechseln? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! Nutzen Sie unseren Service zum §204 VVG.
